Informationen zum Coronavirus (COVID-19)
Stand: 09.08.2022
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
A: Wenn Sie hier klicken, können Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen einsehen.
REISEBESCHRÄNKUNGEN
Q: Wo erhalte ich aktuelle Reisehinweise?A: Wir haben für Sie zuverlässige Webseiten mit vertrauenswürdigen Informationen über jedes Urlaubsland unseres Programms herausgesucht. Bitte klicken Sie hier!
A: Gründe für eine coronabedingte kostenlose Umbuchung oder Stornierung sind:
- Wenn die Grenzen geschlossen sind und Sie dadurch nicht an Ihr Ziel kommen.
- Eine behördliche Anordnung für eine temporäre Einschränkung des Bewegungsradius für Ihren Wohnort.
- Aufgrund Regierungsentscheidung ist die Durchreise bzw. ein Stopp in einem bestimmten Land nicht mehr erlaubt und Sie dadurch Ihr Urlaubsziel nicht mehr bzw. nur mit großem Umweg erreichen können.
- Ihr Reiseziel wurde von der deutschen Regierung zum Virusvariantengebiet oder Hochinzidenzgebiet erklärt.
- Ihr Reiseziel von der Regierung des jeweiligen Urlaubslandes zum Virusvariantengebiet oder Hochinzidenzgebiet (inklusive Quarantäne Beschränkung bei Einreise) erklärt worden, auch wenn die deutsche/ österreichische/ schweizerische Regierung noch keine offizielle Reisewarnung für die Region ausgesprochen hat.
- Wenn das Bundesland bzw. die Region/ die Stadt, in der Sie leben, als Corona-Hotspot deklariert wurde und Sie nicht mehr in ein bestimmtes Land einreisen dürfen.
A: Nein, in diesem Fall ist keine kostenlose Stornierung möglich, da keine Reisewarnung vorliegt.
A: In diesem Fall können wir gern für Sie prüfen, ob eine Umbuchung in ein anderes Reiseland/ einen anderen Urlaubsort möglich ist. Kontaktieren Sie uns diesbezüglich möglichst frühzeitig am besten telefonisch oder per E-Mail bzw. per Kontaktformular. Bitte beachten Sie, dass per se kein Anspruch auf eine Umbuchung besteht. Es gelten die Bestimmungen gemäß unseren AGB. Eine kostenfreie Stornierung Ihres Urlaubes ist in diesem Fall leider nicht möglich, da es sich um Ihre persönliche Entscheidung handelt.
TESTS, INFEKTIONEN & QUARANTÄNE
Q: Es wird ein negativer Corona-Test bei der Einreise in mein Urlaubsland bzw. bei der Rückreise in meinen Heimatort verlangt. Die Testgebühren sind für mich und meine Familie zu teuer. Kann ich meinen Urlaub kostenfrei stornieren?A: Nein, die Pflicht zur Vorlage eines negativen Corona-Tests ist kein Grund für eine kostenfreie Stornierung. Dies fällt in Ihren persönlichen Risikobereich. Sollte ein negativer Corona-Test die Voraussetzung für den Antritt Ihrer Reise sein, sind die Kosten dafür von Ihnen zu tragen.
Denn solange der Aufenthalt an sich wie gebucht und von uns geschuldet stattfinden kann, ist Vacanceselect nicht zu einer kostenfreien Stornierung oder Umbuchung Ihres Urlaubs oder zur Übernahme der Kosten für einen Corona-Test verpflichtet. Diesbezüglich bitten wir um Ihr Verständnis. Für eine Stornierung oder Umbuchung gelten die Bedingungen gemäß unseren AGB.
Bitte beachten Sie: Die Übernahme der Kosten für einen Corona-Test wird auch von unserem Versicherer Gritchen Affinity nicht abgedeckt.
A: Diese Situation wird nur von unserer Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung Gritchen Affinity abgedeckt und erfordert einen Nachweis über eine COVID-19-Erkrankung oder die Einstufung als Erstkontakt.
A: Sollte dies der Fall sein, werden unsere Mitarbeiter und Partner alles in deren Macht stehende tun, um Ihnen vor Ort zu helfen und Sie zu unterstützen.
Achtung: Eventuell anfallende Kosten für eine notwendige Verlängerung Ihres Aufenthaltes sind dann von Ihnen zu tragen.
Bitte beachten Sie: Diese Situation wird auch von unserem Versicherer Gritchen Affinity abgedeckt, erfordert aber einen Nachweis über eine COVID-19-Erkrankung bzw. den Kontakt mit einer Risikoperson. Kosten für z.B. zusätzliche Hotelaufenthalte aufgrund von Quarantäne, medizinische Kosten, usw. werden gedeckt.
A: In diesem Fall dürfen Sie den Campingplatz nicht betreten und Ihr Aufenthalt muss abgesagt werden. Sollten Sie eine Reiseversicherung unseres Versicherers Gritchen Affinity über uns abgeschlossen haben, ist diese Situation abgedeckt, erfordert aber einen Nachweis über eine COVID-19-Erkrankung oder die Einstufung als Erstkontakt. Die (Storno)Kosten würden Ihnen in diesem Fall von der Versicherung erstattet werden.
A: Ja, in diesem Fall können Sie Ihren Urlaub entweder zu einem anderen Zeitpunkt umbuchen, ein anderes Ziel wählen oder Sie bekommen Sie die Mietsumme, bzw. die schon geleistete Anzahlung zurück erstattet.
IMPFUNG
Q: Kann ich meinen Urlaub kostenfrei stornieren, falls mein Urlaubsland eine Covid-19-Impfung bei Einreise vorschreibt und ich diese - egal aus welchen Gründen - nicht vorweisen kann?A: Aufgrund der Impfstoffknappheit in allen europäischen Ländern und des nur schleppend vorangehenden Impfprozesses der Bevölkerung, halten wir es für sehr unwahrscheinlich, dass von den einzelnen Ländern für die kommende Saison eine Impfpflicht eingeführt wird.
Vacanceselect wird die Entwicklungen diesbezüglich jedoch genaustens verfolgen. Sollte sich wider erwarten doch eine Impfpflicht für Ihr Reiseland abzeichnen, werden wir Sie über Ihre Möglichkeiten auf unserer Homepage bzw. per E-Mail informieren.
Wir empfehlen Ihnen ebenso, sich über die aktuellen Entwicklungen für Ihr Reiseland, bspw. über die Homepage des Auswärtigen Amtes auf dem Laufenden zu halten.
A: Da Sie selbst Einfluss auf die Vereinbarung eines passenden Impftermins haben, ist eine kostenfreie Stornierung in diesem Fall nicht möglich. Gern können wir jedoch eine Umbuchung auf einen anderen Reisezeitraum für Sie prüfen. Kontaktieren Sie uns diesbezüglich bitte rechtzeitig am besten telefonisch oder per E-Mail bzw. Kontaktformular.
A: Aufgrund der Impfstoffknappheit in allen europäischen Ländern und des nur schleppend vorangehenden Impfprozesses der Bevölkerung, halten wir es für sehr unwahrscheinlich, dass von den einzelnen Campingplätzen eine Impfung bei Anreise vorausgesetzt wird.
Vacanceselect steht jedoch in ständigem Kontakt mit seinen Partnern und den einzelnen Campingplätzen. Sollte wider erwarten doch eine Impfpflicht für den von Ihnen gebuchten Campingplatz eingeführt werden, werden wir Sie natürlich rechtzeitig per E-Mail über Ihre Möglichkeiten informieren.
A: Laut EU-Kommission soll der Corona-Impfpass zum 1. Juni europaweit kostenlos eingeführt werden. Der Corona-Impfpass soll als Nachweis dienen, ob ein EU-Bürger geimpft, getestet wurde oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen ist. Welche konkreten Rechte und Pflichten mit dem Impfausweis verbunden sind, ist noch unklar.
GUTSCHEINE, BUCHUNGEN & ZAHLUNGEN
Q: Kann der Corona-Gutschein, den ich letztes Jahr erhalten habe, verlängert werden, damit ich ihn für eine Buchung für 2022 verwenden kann?A: Das ist aufgrund rechtlicher Gegebenheiten leider nicht möglich. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall mit, ob und auf welche Bankverbindung Sie den Gutschein ausgezahlt haben möchten.
A: Nein, das ist leider nicht möglich.
Sollte Vacanceselect die Zahlungsmodalitäten zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund der aktuellen Entwicklungen anpassen, werden wir Sie darüber auf unserer Homepage bzw. per E-Mail informieren.
A: Wir haben eine Anleitung zum Einlösen unserer Reisegutscheine verfasst. Bitte klicken Sie hier.
A: Ja, bitte teilen Sie uns in diesem Fall mit, ob und auf welche Bankverbindung Sie den Gutschein ausgezahlt haben möchten.
SONSTIGE
Q: Wird es Einschränkungen an den Urlaubszielen geben?A: Sicher ist, dass sich die Reiseziele an die Anweisungen und Protokolle der örtlichen Behörden halten und alles tun, um Ihren Urlaub angenehm und sicher zu gestalten. Eine Übersicht, wie diese Anpassungen aussehen können, finden Sie hier. Wir sammeln so viele Infos von unseren Partnern wie möglich, und veröffentlichen diese -wenn vorhanden- auf den Detailseiten Ihres Reiseziels, hier auf vacanceselect.com/de.
A: Zum jetzigen Zeitpunkt (Stand: 09.08.2022) liegen uns keine Informationen über Einschränkungen auf den von uns angebotenen Campingplätzen vor.
Wir sammeln so viele Infos von unseren Partnern wie möglich, und veröffentlichen diese -wenn vorhanden- auf den Detailseiten Ihres Reiseziels Sollte es im Laufe der Saison zu Einschränkungen kommen, werden Sie einen Hinweis diesbezüglich auf der jeweiligen Produktseite des von Ihnen gebuchten Campingplatzes auf unserer Homepage finden.